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Anmeldungen

Welche Unterlagen sind erforderlich bei Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs?
> Personalausweis oder Reisepass (ggf. Meldebescheinigung)
> Versicherungsbestätigung bzw. EVB-Nummer
>

Fahrzeugbrief (ZB2) und
bei zulassungsfreien Fahrzeugen Betriebserlaubnis

> Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
> Bei Minderjährigen, Firmen und ausländischen Staatsangehörigen (Aufgrund der individuellen Bestimmungen beraten wir Sie gerne - rufen Sie uns an!)
> Befreiungsantrag für steuerbegünstigte Fahrzeuge, z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen
 
Welche Unterlagen sind erforderlich bei Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im Landkreis zugelassen ist
> Personalausweis oder Reisepass (ggf. Meldebescheinigung)
> Versicherungsbestätigung bzw. EVB-Nummer
> Fahrzeugbrief (ZB2) und
bei zulassungsfreien Fahrzeugen Betriebserlaubnis
> Fahrzeugschein (ZB1)
> Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
> Bei Minderjährigen, Firmen und ausländischen Staatsangehörigen (Aufgrund der individuellen Bestimmungen beraten wir Sie gerne - rufen Sie uns an!)
> Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
> Bescheinigung über Abgassonderuntersuchung (ASU)
> Befreiungsantrag für steuerbegünstigte Fahrzeuge, z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen
 
Welche Unterlagen sind erforderlich bei Zulassung eines derzeit stillgelegten Fahrzeugs, das vorher im Landkreis zugelassen war
> Personalausweis oder Reisepass (ggf. Meldebescheinigung)
> Versicherungsbestätigung bzw. EVB-Nummer
> Fahrzeugbrief (ZB2) und
bei zulassungsfreien Fahrzeugen Betriebserlaubnis
> Abmeldebescheinigung bzw. alter Fahrzeugschein (ZB1)
> Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
> Kennzeichenschild(er) - müssen in die Zulassungsbehörde mitgebracht werden, wenn vorhanden
> Bei Minderjährigen, Firmen und ausländischen Staatsangehörigen (Aufgrund der individuellen Bestimmungen beraten wir Sie gerne - rufen Sie uns an!)
> Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
> Bescheinigung über Abgassonderuntersuchung (ASU)
> Befreiungsantrag für steuerbegünstigte Fahrzeuge, z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen
 
Ummeldungen

Welche Unterlagen sind erforderlich bei Umschreibung / Halterwechsel
> Fahrzeugbrief (ZB2)
> Fahrzeugschein (ZB1) - wenn zugelassen
Abmeldebescheinigung - wenn stillgelegt
> Prüfbericht über die Hauptuntersuchung
> Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
> Versicherungsbestätigung bzw. EVB-Nummer
> Gültigen Personalausweis
> Bei Minderjährigen, Firmen und ausländischen Staatsangehörigen (Aufgrund der individuellen Bestimmungen beraten wir Sie gerne - rufen Sie uns an!)
 
Abmeldung

Welche Unterlagen sind erforderlich bei Stilllegung eines Fahrzeugs
> Fahrzeugbrief (ZB2) und
bei zulassungsfreien Fahrzeugen Betriebserlaubnis
> Fahrzeugschein (ZB1)
> Kennzeichenschild(er) - müssen in die Zulassungsbehörde mitgebracht werden
 
Sonderzulassungen

Welche Unterlagen sind erforderlich für Oldtimer-Kennzeichen
> Fahrzeugschein (ZB1)
> Fahrzeugbrief (ZB2)
> bisherige Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist
> TÜV-Gutachten nach § 21 c StVZO
>

Versicherungsbestätigung bzw. EVB-Nummer

> Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst die Zulassung vornimmt, also z. B. ein Kfz-Zulassungsdienst beauftragt wird
 

Rathaus Reinickendorf

KFZ-Zulassungsdienst-Nord

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